Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte
Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut der
Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird.
Vorgesehen ist die KGG Seitens
der Krankenkassen als Gruppentherapie, sollte sich jedoch keine Gruppe
von Patienten ergeben, die gleichzeitig Behandlungstermine in Anspruch
nehmen können, bieten wir diese Leistung gleichfalls als
Einzelbehandlung an. |